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KonditionenEs gelten dieselben Konditionen bei der GestaltEinzelbegleitung, der Familienberatung und der Trauerbegleitung. Wie kommt eine Beratung zustande? Das kostenlose Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen kurz vorzustellen. Rahmenbedingungen werden geklärt und die Arbeitsweise der Beratung/Begleitung erläutert. Erst danach wird entschieden, ob eine Begleitung/Beratung zustande kommt. Wie ist der Zeitrahmen? Termine werden gemeinsam miteinander vereinbart. Die Abstände können dabei variieren. Die genaue Beratungssequenz und die Häufigkeit werden mit den Klienten individuell vereinbart. Eine Beratung/Begleitung dauert ca. 60 Minuten. Was kostet eine Beratung/ Begleitung? Bei einer Beratung tragen die Klienten die Kosten in der Regel selbst. Die Abrechnung mit einer Krankenkasse ist nicht möglich. Der Klient entscheidet über die Höhe des Betrags nach eigener Einschätzung und entsprechend der jeweiligen persönlichen Situation. So unterstützen wir einander und ermöglichen mehr Menschen meine Angebote zu nutzen. Mein persönlicher Weg der Achtsamkeit ist durch die christliche und buddhistische Tradition geprägt. In der buddhistischen Tradition haben „Lehrende“/"Begleitende" kein festes Honorar. „Dana“ ist ihr einziges Einkommen. Es ist ein freiwilliges Geben, Teilen und Helfen. „Dana“ wird von den Kursteilnehmenden/ Klienten nach freiem Ermessen, wert-schätzend für die erhaltene Unterstützung am Ende des Kurses/einer Sitzung gegeben. Um zumindest meine Fixkosten decken zu können, habe ich bei den Kosten einen Mindestbetrag festgelegt. Der Mindestbetrag ist 80 ChF pro Sitzung. Wie vertraulich ist eine Beratung/Begleitung? Die Beratung ist vertraulich. Lediglich im Rahmen der eigenen Supervision zur Qualitätssicherung meiner Arbeit, werden die Beratungen/ Begleitungen in anonymisierter Form besprochen. Ich verpflichte mich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die persönlichen Daten der Klienten und alle Inhalte der Beratungs-gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Auskunftserteilung gegenüber Dritten erfolgt nur, wenn der Klient hierzu ausdrücklich schriftlich sein Einverständnis erteilt hat. Die Schweigepflicht beginnt bereits bei der Anfrage für eine Beratung. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung? Nach dem Erstgespräch und der gemeinsamen Übereinkunft, die Beratung/ Begleitung durchzuführen, wird nach Wunsch eine schriftliche Vereinbarung mit den genannten Konditionen getroffen. Die Inanspruchnahme des Beratungs-/ Begleitungsangebots sowie an einer Gruppe oder an einem Seminar erfolgt in eigener Verantwortung. Meine Angebote ersetzen keine medizinische und psychiatrische Behandlung. Wie geht eine Beratung/Begleitung zu Ende? Am Ende einer Beratung/Begleitung steht die Verabschiedung, die Würdigung und Auswertung der gemeinsamen Arbeit. |